Bohrung

Bohrverfahren

Die Herstellung des Bohrloches für die Erdwärmesonde erfolgt im konventionellen Hammerbohrverfahren mit einem Durchmesser von 146 mm. Es werden keine Spülzusätze verwendet, da es sich um eine Luftspülung handelt.

Nach Erreichen der jeweiligen Endtiefe wird unmittelbar nach Ausbau des Bohrgestänges die Erdwärmesonde in das Bohrloch eingebracht und der Hohlraum zwischen Sonde und Bohrloch ausinjiziert.

Die Erdwärmesonde besteht aus zwei separat geschlossenen Kreisläufen. Das Sondenmaterial ist aus hochwertigem Polyethylen gefertigt und weist eine Wandstärke von 3,2 mm auf, wobei in der Mitte (zentrisch) ein Injektionsrohr mitgeführt wird, durch welches das Bohrloch von unten nach oben sukzessive mittels einer Bentonit – Zementsuspension verfüllt wird.

Die Injektion wird im Mischungsverhältnis 1:7,6:14,2 (Bentonit:Zement:Wasser) gemischt. Mit einer Injektionspumpe wird das Injektionsgut verpresst. Damit werden die Hohlräume zwischen der Duplex – Sonde und dem Bohrloch vollständig mit Suspension ausgefüllt. Mit diesem Verfahren wird die Wegsamkeit von allfälligem Wasser zwischen unterschiedlichen Grundwasserhorizonten dauerhaft vollends abgedichtet. Die gelartige Aushärtung der Suspension erfolgt kurzfristig (maximal 3 Tage). Zu beachten ist, dass das Bentonit mindestens 10 Minuten vorquellen muss.

Die vollständige Ausfüllung des Bohrloches ist nicht zuletzt auch für die grundsätzliche Funktionstüchtigkeit sowie den Wirkungsgrad der Anlage erforderlich. Sie stellt damit auch ein absolutes Qualitätskriterium der Erdwärmesonden dar. Hierzu muss betont werden, dass bei druckhaften Grundwasser–Horizonten durch entsprechende Spülungsbeschwerungen die bessere Kontrolle gegeben ist.

Bei den eingesetzten Injektionsmitteln handelt es sich keinesfalls um grundwassergefährdende Stoffe. Derartige Bentonit–Zement–Suspensionen werden ebenso im konventionellen Tiefbau bei der Durchörterung von Grundwasserleitern (z.B. bei Schmal- und Schlitzwänden, Pfahl- und Pegelbohrungen) verwendet.

Voraussetzungen

Zufahrt

Die Zufahrt muss eine Breite von 2,5 m und eine Höhe von 3,2 m aufweisen (Bohrgerät: 2,17m x 3,03 m; 9,8 Tonnen) und eine Tragfähigkeit des Bodens bei jeder Witterung für 10 Tonnen, für einen 2achs LKW. Im Winter müssen die Zufahrt sowie der Bohrplatz schneefrei sein.

Tordurchfahrten

Diese müssen eine Breite von 2,5 m und eine Höhe von 3,2 m aufweisen. Platzbedarf des Bohrwerkzeuges: Die Bohrturmhöhe beträgt 8,6 m. Ein Halbkreis mit einem Radius von 3 m muss zur Verfügung stehen. Der Bohrplatz muss eben sein, ein Gefälle von max. 2-15 % ist tolerierbar.

Bohrgutentsorgung

Für diese kann bei uns eine wasserdichte Schlamm-Mulde bestellt werden. Diese kann aber auch vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Je nach Bohrung werden eine oder mehrere Mulden benötigt. Anschließend müssen die Mulden abgesaugt werden. Das Fassungsvermögen beträgt je nach Geologie ca. 6m³ für 80 Bohrtiefenmeter. Eine geeignete Stellplatzfläche für die Mulde(n) ist zur Verfügung zu stellen.

Ablauf

  • Beratung
  • Kostenvoranschlag
  • Auftragserteilung
  • Hydrogeologisches Gutachten
  • Einreichung
  • Bohrung
  • Fertigstellung
  • Bohrgutentsorgung
  • Verteilschacht und Weiterführung zum Technikraum

Schemen

Fotos